Händlerstatus bei Google Play: Was der Digital Services Act von Entwicklern verlangt

Seit dem Digital Services Act müssen Entwickler, die Apps in der EU anbieten, Google mitteilen, ob sie Händler sind. Wer Händler ist, zeigt Name, Adresse und Kontaktdaten im Store-Eintrag. Hier steht, wer betroffen ist, was öffentlich wird und wie Sie Ihre private Adresse schützen.

Viele Entwickler entdecken die Frage nach dem Händlerstatus erst, wenn die Play Console sie mit einem roten Hinweis darauf stößt. Die Angabe ist Pflicht für alle, die Apps im Europäischen Wirtschaftsraum anbieten, und sie hat Folgen: Wer sich als Händler einstuft, dessen Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erscheinen öffentlich im Store-Eintrag.

Dieser Ratgeber erklärt die Regel aus dem Digital Services Act, hilft bei der Einordnung und zeigt, wie Sie die Angabe in der Play Console machen.

Was der Digital Services Act verlangt

Der Digital Services Act (DSA) ist eine EU-Verordnung, die seit Februar 2024 vollständig gilt. Artikel 30 verpflichtet Online-Marktplätze, die Identität der Händler zu kennen, die über sie Verträge mit Verbrauchern schließen, und diese Angaben den Verbrauchern zu zeigen. Google Play gilt als solcher Marktplatz, deshalb muss Google die Information von Ihnen einholen.

Das Ziel ist Transparenz: Wer in der EU eine App kauft, ein Abo abschließt oder in einer App bezahlt, soll wissen, mit wem er einen Vertrag hat und wie er den Anbieter erreicht.

Wer gilt als Händler?

Händler im Sinne des DSA ist jede natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Für App-Entwickler heißt das in der Praxis:

SituationWahrscheinliche Einordnung
Kostenpflichtige App, In-App-Käufe oder AbosHändler
Kostenlose App mit Werbung als EinnahmequelleMeist Händler
App eines Unternehmens, auch kostenlos, etwa als KundenserviceHändler
Freiberufler, der Apps für Kunden entwickelt und veröffentlichtHändler
Hobby-App ohne Einnahmen und ohne GeschäftsbezugKein Händler
Open-Source-Projekt ohne MonetarisierungMeist kein Händler

Entscheidend ist nicht der Kontotyp, sondern Ihre Tätigkeit. Auch ein privates Entwicklerkonto kann einem Händler gehören, wenn die App Geld verdient. Und ein Organisationskonto ist in aller Regel ein Händler. Wie die Kontotypen sich sonst unterscheiden, steht in unserem Ratgeber Google-Play-Entwicklerkonto erstellen.

Welche Daten öffentlich werden

Wenn Sie sich als Händler einstufen, zeigt Google Play Nutzern im EWR auf der Detailseite Ihrer Apps:

  • Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens
  • Ihre Anschrift
  • Ihre Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Bei Unternehmen gegebenenfalls die Registernummer
  • Eine Bestätigung, dass Sie nur Produkte anbieten, die dem EU-Recht entsprechen

Google prüft diese Angaben gegen die Daten Ihrer Kontoverifizierung. Eine erfundene Adresse oder eine Nummer, die niemand abnimmt, kann zu Rückfragen oder zur Sperrung führen.

Die private Adresse schützen

Für Einzelentwickler ist die öffentliche Anschrift der heikelste Punkt. Wer von zu Hause arbeitet, will seine Wohnadresse nicht in jedem Store-Eintrag sehen. Diese Wege nutzen viele Entwickler:

  • Geschäftsadresse: eine Büroadresse oder ein Coworking-Space, an dem Sie Post tatsächlich empfangen können.
  • Geschäftsadresse über einen Dienstleister: Anbieter von Geschäftsadressen stellen eine ladungsfähige Anschrift bereit. Ein reines Postfach genügt in der Regel nicht.
  • Eigene Telefonnummer: eine separate Nummer für das Geschäft, etwa über einen VoIP-Anbieter, statt Ihrer privaten Handynummer.
  • Eigene E-Mail-Adresse: zum Beispiel support@ Ihrer Domain, die Sie regelmäßig lesen.

Dieselbe Adresse gehört meist auch in das Impressum Ihrer App. Was dort stehen muss, erklärt unser Beitrag zu Impressum und Datenschutzerklärung für Android-Apps.

Drei Beispiele aus der Praxis

Die Einordnung wird klarer, wenn man typische Fälle durchspielt. Die Beispiele zeigen die übliche Sicht; Ihr Einzelfall kann abweichen.

Die Studentin mit der Lern-App

Lena hat für ihr Studium eine Karteikarten-App gebaut und veröffentlicht sie kostenlos, ohne Werbung und ohne Käufe. Sie verdient nichts und verfolgt kein Geschäft. Sie gibt „kein Händler“ an, ihr Name erscheint als Entwicklername, ihre Adresse bleibt verborgen. Baut sie später Werbung ein, muss sie die Angabe ändern.

Der Freiberufler mit einer Nischen-App

Markus ist selbstständiger Entwickler und bietet eine Wetter-App für Segler mit einem Premium-Abo an. Das Abo bringt Einnahmen, die App gehört zu seiner beruflichen Tätigkeit. Er ist Händler und hinterlegt seine Geschäftsadresse aus dem Coworking-Space, eine eigene Telefonnummer und eine Support-Adresse.

Die GmbH mit einer Kunden-App

Ein Handwerksbetrieb lässt eine kostenlose Termin-App entwickeln. Auch ohne direkte Einnahmen dient die App dem Geschäft. Die GmbH ist Händler und zeigt Firmenname, Sitz, Telefonnummer und Registernummer, dieselben Angaben wie im Impressum der Website.

Gemeinsam ist allen Fällen: Händlerstatus, Kontotyp und Impressum sind drei getrennte Fragen, deren Antworten aber zusammenpassen sollten. Wer Händler ist, braucht in aller Regel auch ein Impressum.

So geben Sie den Händlerstatus in der Play Console an

  1. Öffnen Sie die Play Console und gehen Sie in die Einstellungen Ihres Entwicklerkontos.
  2. Suchen Sie den Bereich zum Digital Services Act beziehungsweise zum Händlerstatus.
  3. Wählen Sie, ob Sie Händler sind oder nicht. Die Angabe gilt für alle Apps des Kontos.
  4. Als Händler bestätigen Sie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder ergänzen sie.
  5. Bestätigen Sie die Selbstzertifizierung, dass Ihre Apps dem EU-Recht entsprechen, und speichern Sie.

Ändert sich Ihre Situation, etwa weil Sie Werbung einbauen oder ein Gewerbe anmelden, aktualisieren Sie die Angabe. Google erinnert Sie zudem regelmäßig daran, die Daten zu bestätigen.

Was passiert, wenn Sie nichts angeben?

Google hat angekündigt, dass Apps von Entwicklern ohne Angabe zum Händlerstatus in der EU nicht mehr angezeigt werden. Neue Apps und Updates lassen sich in diesem Fall für den EWR nicht veröffentlichen. Für ein Projekt, das sich vor allem an Nutzer in Deutschland, Österreich oder anderen EU-Ländern richtet, ist das faktisch das Aus.

Auch eine falsche Angabe ist riskant: Wer Geld verdient, sich aber als Nicht-Händler einstuft, verstößt gegen die Richtlinien und unter Umständen gegen Verbraucherrecht. Wettbewerber oder Verbände können Abmahnungen aussprechen.

Händlerstatus und geschlossener Test

Der Händlerstatus ist unabhängig von der Testpflicht. Neue private Konten brauchen trotzdem einen geschlossenen Test mit mindestens 12 Testern über 14 Tage, bevor sie veröffentlichen dürfen. Erledigen Sie die Angabe am besten gleich nach der Kontoverifizierung, damit nichts den Antrag auf Produktionszugriff aufhält. Die Reihenfolge aller Schritte zeigt unsere Anleitung App im Play Store veröffentlichen, und die Testregel selbst erklärt die Anforderung von 12 Testern über 14 Tage.

Für den Test selbst können Sie 12Tester nutzen: Echte Android-Smartphones mit eigenen Google-Konten treten Ihrem geschlossenen Test innerhalb von 24 Stunden bei und bleiben alle 14 Tage dabei. Die Tarife: 13 Tester für 14,99 US$, 15 Tester für 19,99 US$ oder 20 Tester für 29,99 US$ pro App. Tarife vergleichen oder Test starten.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Hobbyentwickler Händler angeben?

Nein, wenn Ihre App keine Einnahmen erzielt und keinen Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit hat. Sie müssen die Frage in der Play Console aber trotzdem beantworten, nur eben mit „kein Händler“.

Zählt eine kostenlose App mit Werbung als Händlertätigkeit?

In den meisten Fällen ja, weil Sie mit der App Einnahmen erzielen. Google nennt Monetarisierung als wichtiges Indiz für den Händlerstatus.

Wird meine Adresse auch außerhalb der EU angezeigt?

Die Pflicht kommt aus dem EU-Recht, die Händlerangaben richten sich an Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum. Gehen Sie trotzdem davon aus, dass die Daten öffentlich auffindbar sind, und wählen Sie die Adresse entsprechend.

Ist der Händlerstatus dasselbe wie ein Organisationskonto?

Nein. Der Kontotyp regelt die Identitätsprüfung und ob Sie einen geschlossenen Test mit 12 Testern brauchen. Der Händlerstatus regelt, ob Ihre Kontaktdaten Verbrauchern in der EU angezeigt werden. Ein privates Konto kann einem Händler gehören, wenn die App Einnahmen bringt.

Muss ich den Händlerstatus für jede App einzeln angeben?

Nein. Die Angabe gilt für Ihr Entwicklerkonto und damit für alle Apps darin. Betreiben Sie Hobby-Apps und geschäftliche Apps nebeneinander, gilt das Konto als Händler, sobald eine App Einnahmen bringt; trennen Sie die Projekte dann besser in zwei Konten.

Kann ich ein Postfach als Adresse angeben?

Ein reines Postfach genügt in der Regel nicht, weil eine ladungsfähige Anschrift erwartet wird. Eine Geschäftsadresse über einen Dienstleister oder ein Büro ist die übliche Lösung.