Impressum und Datenschutzerklärung für Android-Apps: Was in den Play Store gehört

Google Play verlangt für jede App eine Datenschutzerklärung und ein ausgefülltes Datensicherheitsformular, das deutsche Recht zusätzlich ein Impressum. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie brauchen, wo es im Store-Eintrag und in der App hingehört und wie die Angaben zueinander passen.

Wer in Deutschland eine App veröffentlicht, hat es mit zwei Regelwerken zu tun: den Richtlinien von Google Play und dem deutschen und europäischen Recht. Beide verlangen Transparenz, aber nicht dieselben Dokumente. Google prüft vor allem Datenschutzerklärung und Datensicherheitsangaben; Abmahnungen kommen eher wegen eines fehlenden Impressums oder einer unvollständigen Datenschutzerklärung.

Dieser Ratgeber ordnet die drei Bausteine Impressum, Datenschutzerklärung und Datensicherheit, zeigt die richtige Platzierung und nennt die häufigsten Fehler.

Die drei Pflichtbausteine im Überblick

BausteinRechtsgrundlageWo er hingehört
Impressum§ 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)Store-Eintrag (Entwicklerkontakt) und in der App
DatenschutzerklärungArt. 13 DSGVO und Google-Play-RichtlinienAls URL in der Play Console und in der App
DatensicherheitGoogle-Play-RichtlinieFormular unter „App-Inhalte“, angezeigt im Store

Seit Mai 2024 regelt das DDG die Impressumspflicht, die vorher im Telemediengesetz stand. Inhaltlich hat sich für App-Anbieter wenig geändert, aber Verweise auf das TMG sollten Sie aktualisieren.

Das Impressum: Wer es braucht und was hineingehört

Die Impressumspflicht gilt für geschäftsmäßige digitale Dienste, und dazu zählen Apps in aller Regel, sobald sie nicht rein privat sind. Wer mit der App Geld verdient, Werbung zeigt oder sie für ein Unternehmen anbietet, sollte von einer Pflicht ausgehen.

Pflichtangaben

  • Vollständiger Name, bei Unternehmen mit Rechtsform, und eine ladungsfähige Anschrift
  • Schnelle Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg, meist eine Telefonnummer
  • Bei Gesellschaften: vertretungsberechtigte Personen, Registergericht und Registernummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei redaktionellen Inhalten: eine verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag

Wo das Impressum stehen muss

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Für Apps heißt das: Nutzer sollten es schon vor dem Download finden. Im Play Store eignet sich der Bereich „Kontaktdaten des Entwicklers“ mit Website, E-Mail-Adresse und Anschrift; verlinken Sie dort eine Website mit Ihrem Impressum. In der App selbst gehört ein Menüpunkt „Impressum“ dazu, höchstens zwei Klicks vom Startbildschirm entfernt.

Wenn Sie in der EU als Händler auftreten, zeigt Google Ihre Kontaktdaten ohnehin an. Wie das zusammenhängt, erklärt unser Beitrag zum Händlerstatus bei Google Play.

Muster: So kann ein App-Impressum aussehen

Ein Impressum muss nicht lang sein. Für einen Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag reicht oft eine Handvoll Zeilen. Das folgende Beispiel mit erfundenen Daten zeigt den Aufbau:

AngabeBeispiel
AnbieterMax Mustermann, Mustermann Apps
AnschriftMusterstraße 1, 10115 Berlin, Deutschland
KontaktE-Mail: [email protected], Telefon: +49 30 1234567
Umsatzsteuer-IDDE123456789 (falls vorhanden)
Verantwortlich für InhalteMax Mustermann, Anschrift wie oben (nur bei redaktionellen Inhalten)

Eine GmbH oder UG ergänzt Geschäftsführer, Registergericht und Handelsregisternummer. Wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-ID hat, lässt die Zeile weg; die Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

Praktisch ist eine einzige Impressumsseite auf Ihrer Website, auf die Store-Eintrag und App gemeinsam verlinken. So pflegen Sie die Angaben an einer Stelle, und eine neue Adresse ist mit einer Änderung überall aktuell. Achten Sie darauf, dass die Seite auch auf dem Smartphone gut lesbar ist und ohne Cookie-Banner-Hürde erreichbar bleibt.

Die Datenschutzerklärung nach DSGVO

Google Play verlangt für jede App eine Datenschutzerklärung, auch wenn sie keine Daten erhebt. Sie hinterlegen sie als öffentliche URL in der Play Console; ein PDF oder eine Seite hinter einem Login akzeptiert Google nicht. Zusätzlich sollte sie in der App erreichbar sein.

  • Verantwortlicher: Name und Kontaktdaten, gegebenenfalls die Datenschutzbeauftragte oder der Datenschutzbeauftragte.
  • Welche Daten, wofür: zum Beispiel Konto-, Nutzungs-, Standort- oder Gerätedaten mit dem jeweiligen Zweck.
  • Rechtsgrundlage: Vertrag, berechtigtes Interesse oder Einwilligung, je Verarbeitung.
  • Empfänger und SDKs: Analyse, Absturzberichte, Werbung, Zahlungen. Jede Bibliothek, die Daten sendet, gehört hinein.
  • Drittlandübermittlung: etwa in die USA, mit der Grundlage dafür.
  • Speicherdauer und Rechte: Auskunft, Löschung, Widerspruch und Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.

Wichtig ist zudem § 25 TDDDG: Schon das Auslesen von Gerätekennungen oder das Speichern von Informationen auf dem Gerät braucht eine Einwilligung, wenn es nicht unbedingt für die App nötig ist. Werbe- und Tracking-SDKs gehören fast immer in diese Kategorie. Wer Google AdMob im EWR nutzt, braucht dafür eine Einwilligungslösung, die Google zertifiziert hat.

Das Datensicherheitsformular bei Google Play

Unter „Richtlinien > App-Inhalte > Datensicherheit“ beantworten Sie, welche Daten Ihre App erhebt und teilt, ob sie verschlüsselt übertragen werden und ob Nutzer die Löschung beantragen können. Daraus entsteht der Abschnitt „Datensicherheit“ im Store-Eintrag.

  • SDKs mitzählen: Firebase Analytics, Crashlytics, Werbenetzwerke und Login-Bibliotheken erheben Daten in Ihrem Namen. Prüfen Sie die Angaben der Anbieter.
  • Konsistenz: Formular, Datenschutzerklärung und das tatsächliche Verhalten der App müssen übereinstimmen. Google gleicht das ab.
  • Kontolöschung: Können Nutzer in Ihrer App ein Konto anlegen, müssen sie die Löschung in der App und über einen Weblink beantragen können.
  • Aktualisieren: Bei jedem neuen SDK oder neuer Funktion das Formular erneut prüfen.

Wann Sie die Angaben brauchen: schon vor dem Test

Die App-Inhalte, darunter Datenschutzerklärung und Datensicherheit, müssen vollständig sein, bevor Sie ein Release für den geschlossenen Test zur Prüfung senden. Wer erst nach dem Test daran denkt, verzögert den Start der 14 Tage. Planen Sie die Texte deshalb gleich zu Beginn ein. Die gesamte Reihenfolge zeigt unsere Anleitung App im Play Store veröffentlichen, und die Einrichtung des Tests erklärt geschlossener Test bei Google Play einrichten.

Häufige Fehler, die Ärger bringen

  • Kopierte Website-Datenschutzerklärung: Sie erwähnt Cookies, aber nicht die SDKs und Berechtigungen Ihrer App.
  • Impressum nur in der App: Vor dem Download ist es dann nicht erreichbar.
  • Veraltete Verweise: „gemäß § 5 TMG“ statt DDG wirkt nachlässig und kann auf weitere Lücken hindeuten.
  • Datensicherheit „keine Daten erhoben“ trotz Analyse- oder Werbe-SDK: Das kann zu einer Ablehnung oder Entfernung der App führen.
  • Toter Link: Eine Datenschutz-URL, die einen Fehler liefert, ist für Google ein Grund, Updates abzulehnen.

Checkliste vor dem ersten Release

  1. Impressum auf Ihrer Website mit allen Pflichtangaben veröffentlicht
  2. Website, E-Mail-Adresse und Anschrift unter „Kontaktdaten des Entwicklers“ eingetragen
  3. Datenschutzerklärung als öffentliche URL in der Play Console hinterlegt
  4. Menüpunkte „Impressum“ und „Datenschutz“ in der App eingebaut
  5. Datensicherheitsformular mit allen SDKs ausgefüllt
  6. Einwilligungsbanner für Werbung und Tracking eingebunden, falls nötig

Wenn diese Punkte stehen, kann Ihr geschlossener Test starten. Mit 12Tester treten echte Android-Smartphones, jedes mit eigenem Google-Konto, Ihrem Test innerhalb von 24 Stunden bei und bleiben alle 14 Tage dabei. Die Tarife: 13 Tester für 14,99 US$, 15 Tester für 19,99 US$ oder 20 Tester für 29,99 US$ pro App. Tarife vergleichen oder Test starten.

Häufig gestellte Fragen

Braucht jede App ein Impressum?

Jede geschäftsmäßig angebotene App braucht ein Impressum nach § 5 DDG. Das betrifft fast alle Apps mit Einnahmen, Werbung oder Unternehmensbezug. Rein private Apps ohne jeden geschäftlichen Hintergrund sind die Ausnahme.

Verlangt Google Play eine Datenschutzerklärung, wenn meine App keine Daten erhebt?

Ja. Google verlangt für jede App eine öffentliche Datenschutzerklärung. Sie darf dann kurz sein und erklären, dass keine personenbezogenen Daten erhoben werden.

Wo trage ich die Datenschutzerklärung in der Play Console ein?

Unter „Richtlinien > App-Inhalte > Datenschutzerklärung“ als öffentliche URL. Die Adresse sollte dauerhaft erreichbar sein und kein PDF sein.

Brauche ich die Angaben schon für den geschlossenen Test?

Ja. Die Play Console verlangt Datenschutzerklärung und Datensicherheitsformular, bevor Sie ein Release für den geschlossenen Test zur Prüfung senden. Auch Ihre 12 Tester sind Nutzer, deren Daten die App verarbeitet, deshalb gelten die DSGVO-Pflichten schon in der Testphase.

Was droht bei einem fehlenden Impressum?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden, und die Behörden können Bußgelder verhängen. Mit einer vollständigen, leicht erreichbaren Impressumsseite vermeiden Sie dieses Risiko mit wenig Aufwand.

Brauche ich ein Einwilligungsbanner in meiner App?

Wenn Ihre App Werbe- oder Tracking-SDKs nutzt oder Gerätekennungen ausliest, die nicht unbedingt nötig sind, in der Regel ja. Für AdMob im EWR verlangt Google eine zertifizierte Einwilligungslösung.